Aktualisiert am: 15. Januar 2026".
Rechtliche Definition in der EU
Nach der Richtlinie 2002/46/EG sind Nahrungsergänzungsmittel:
„Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Konzentraten oder Extrakten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen, die einzeln oder kombiniert in dosierter Form in Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulvern, Ampullen, Tropfen, Sirupen oder ähnlichen Darreichungsformen in den Verkehr gebracht werden.“
Wichtig: Sie sind Lebensmittel – keine Arzneimittel. Sie dürfen keine Krankheiten heilen, lindern oder vorbeugen.
Rechtlicher Rahmen in EU-Regulierung Nahrungsergänzungsmittel.
Abgrenzung zu anderen Produktkategorien
| Kategorie | Definition | Hauptzweck | Zulassungspflicht | Werbeaussagen erlaubt? |
|---|---|---|---|---|
| Nahrungsergänzungsmittel | Konzentrierte Nährstoffe in dosierter Form | Ergänzung der normalen Ernährung | Keine Zulassung, nur Meldepflicht | Nur zugelassene Health Claims |
| Arzneimittel | Stoffe mit therapeutischer Wirkung | Behandlung, Linderung, Vorbeugung | Zulassung durch BfArM/EMA | Medizinische Wirkungsaussagen |
| Angereicherte Lebensmittel | Normale Lebensmittel mit Zusatzstoffen | Geschmacksverbesserung oder Ergänzung | Keine Zulassung | Nährwertbezogene Angaben |
| Diätetische Lebensmittel | Spezielle Ernährung bei Krankheiten | Besondere Ernährungsbedürfnisse | Zulassung in Ausnahmefällen | Krankheitsbezogene Angaben verboten |
Die Abgrenzung ist entscheidend – viele Produkte werden als Nahrungsergänzungsmittel verkauft, obwohl sie faktisch Arzneimittel sind.
Aktuelle Trends in Supplement-Trends 2026.
Gängige Kategorien von Nahrungsergänzungsmitteln
Vitamine und Mineralstoffe Die häufigste Gruppe: Vitamin D, Magnesium, Zink, Vitamin C, B-Vitamine. Sie dürfen nur in den in Anhang I der Richtlinie 2002/46/EG gelisteten Formen verwendet werden.
Pflanzliche Stoffe und Extrakte Beispiele: Zimt, Berberin, Kurkumin, Ginkgo, Ginseng. Hier gelten zusätzliche Novel-Food-Regeln (VO (EU) 2015/2283) – viele Pflanzenstoffe müssen vor Markteinführung genehmigt sein.
Aminosäuren und Proteine BCAA, L-Arginin, L-Carnitin, Kollagen, Whey-Protein. Meist als Pulver oder Kapseln.
Omega-3-Fettsäuren und andere Lipide EPA/DHA aus Fischöl oder Algenöl, GLA aus Nachtkerzenöl.
Probiotika und Präbiotika Lebende Mikroorganismen oder deren Nahrungsgrundlage.
Sonstige Stoffe Coenzym Q10, Melatonin (in DE nur bis 1 mg ohne Zulassung), Glucosamin, Chondroitin.
Praktische Hinweise zur Kennzeichnung in Supplement-Ratgeber 2026.
Kennzeichnungspflichten – was muss auf dem Etikett stehen?
Pflichtangaben nach Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und Nahrungsergänzungsmittelverordnung:
- Bezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“
- Empfohlene tägliche Verzehrmenge
- Warnhinweis: „Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.“
- Warnhinweis: „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise.“
- Auflistung aller Zutaten (inkl. Zusatzstoffe)
- Nährstoffe mit % der Nährstoffbezugswerte (NRV)
- Name und Anschrift des Inverkehrbringers
- Chargennummer und Mindesthaltbarkeitsdatum
- Bei Vitaminen/Mineralstoffen: Warnung bei Überdosierung (z. B. „Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet“)
Rechtliche Grundlagen in EU-Regulierung Nahrungsergänzungsmittel.
Werbeaussagen – was ist erlaubt?
Nur zugelassene Health Claims (Register der EU-Kommission) dürfen verwendet werden. Beispiele:
Erlaubt: „Vitamin D trägt bei zu einer normalen Funktion des Immunsystems.“ Verboten: „Stärkt das Immunsystem“, „hilft bei Erkältungen“, „beugt Krankheiten vor“.
Zusammenfassung
Nahrungsergänzungsmittel sind konzentrierte Lebensmittel zur Ergänzung der normalen Ernährung. Sie unterliegen strengen Kennzeichnungs- und Werbevorschriften, sind aber keine Arzneimittel. Die Abgrenzung zu anderen Kategorien ist entscheidend.
Dieser Artikel ergänzt den Cluster „Supplement-Analysen & Regulierung“ und bietet neutrale Orientierung.
FAQ
- Was ist der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln? Nahrungsergänzungsmittel ergänzen die Ernährung, Arzneimittel behandeln Krankheiten.
- Dürfen Nahrungsergänzungsmittel Krankheiten heilen? Nein – das wäre eine unzulässige Heilversprechung.
- Muss jedes Nahrungsergänzungsmittel zugelassen werden? Nein – nur Meldepflicht in Deutschland (BfR), keine Zulassung wie bei Arzneimitteln.
- Welche Warnhinweise müssen zwingend auf dem Etikett stehen? „Nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung“ und „Empfohlene Tagesdosis nicht überschreiten“.
- Sind pflanzliche Extrakte immer erlaubt? Nein – viele unterliegen der Novel-Food-Verordnung und brauchen Genehmigung.
- Wie erkennt man seriöse Produkte? Vollständige Kennzeichnung, Angabe des Inverkehrbringers, keine übertriebenen Werbeaussagen.
- Gilt die EU-Regulierung auch für Online-Shops aus Drittländern? Ja – Produkte müssen EU-Vorschriften einhalten, sonst dürfen sie nicht verkauft werden.
Autorin: Erin Luettgen – Ernährungsexpertin mit Schwerpunkt auf Supplement-Analysen, regulatorischen Bewertungen und evidenzbasierter Verbraucheraufklärung.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Beschwerden immer einen Arzt.